Der Vorstand des Stadtjugendausschuss e.V. gibt eine Stellungnahme dazu ab, dass seine Mitarbeitenden im Fanprojekt als Zeug*innen in einem Ermittlungsverfahren gegen Fußballfans vorgeladen werden. Das Zustandekommen und die Konsequenzen der Vorladungen sind eine existentielle Bedrohung für die Fanprojektarbeit in Karlsruhe. Im Folgenden macht der Vorstand deutlich, warum das so ist.
Fanprojekte leisten soziale Arbeit im Kontext Fußball. Sie sind sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe. Fanprojekte leisten Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach den Paragrafen 11 und 13 des SGB VIII – Aufgaben, die gesetzlich definiert und vom Staat zu erbringen sind – und erfüllen somit einen öffentlichen Auftrag.
Die Mitarbeitenden des Fanprojekts haben zur Aufarbeitung des Heimspiels gegen St.Pauli mit den Fans viele Gespräche geführt. Sie haben Dialogformate mit Netzwerkpartnern begleitet und die Kommunikation am Standort mit allen Beteiligten koordiniert. Das ist klassische Soziale Arbeit eines Fanprojekts, die durch den gesetzlichen Auftrag nach SGB VIII legitimiert ist. Diese Begleitung und vertrauensvolle Arbeit mit Fans und dem Netzwerk wird nun von der Polizei in einem Ermittlungsverfahren verwendet. Ein Angebot im Rahmen der Fanprojektarbeit, in den Räumlichkeiten des Fanprojekts und damit im vertraulichen Rahmen wird als Anlass zur Zeug*innenvorladung der Mitarbeitenden genutzt.
Die Angebote der Fanprojekte, Begleitung von Fangruppierungen und viele Gespräche mit Fans beruhen auf jahrelanger Beziehungsarbeit. Vertrauen der Fans von und zu den Sozialarbeiter*innen mit Wertschätzung und gegenseitigem Respekt ermöglichen es kritisch parteilich und konstruktiv miteinander zu arbeiten und zu einem gegenseitigen Verständnis im und für das Netzwerk rund um den Fußball beizutragen. Mit dem Vorgehen der Karlsruher Staatsanwaltschaft wird dieses Vertrauen und die Beziehungsarbeit wissentlich aufs Spiel gesetzt. Werden Angebote, Räume und vertrauliche Gespräche zwischen Sozialarbeiter*innen und ihrer Zielgruppe für Ermittlungsverfahren verwendet, kann diese Arbeit nicht mehr gemacht werden.
Der Stadtjugendausschuss kann das nicht akzeptieren.
Wir weisen hier auf die Gefahren, die Unzumutbarkeit und die möglichen Konsequenzen für alle Mitarbeitenden in Fanprojekten hin. Wir fordern, dass die Empfehlungen des NKSS (Nationales Konzept Sport und Sicherheit) ernst genommen und im gegenseitigen Respekt umgesetzt werden!
Der Stadtjugendausschuss wird mit den verantwortlichen Stellen das Gespräch suchen und dabei verdeutlichen, dass das Handeln von Polizei und Staat das Vertrauensverhältnis, und damit die Arbeitsgrundlage zwischen Sozialer Arbeit und Fans bundesweit bedroht.
Der Stadtjugendausschuss fordert, dass die Fanprojektarbeit respektiert und von der Polizei ernst genommen wird, so wie auch das Fanprojekt die Arbeit ihrer Netzwerkpartner respektiert.
Karlsruhe, 10.4.2023
Marco Dawid
Vorsitzender Stadtjugendausschuss e.V. Karlsruhe